Präsidentenkonferenz
Die
Präsidentinnen und Präsidenten der örtlichen Sektionen des Verbandes
Berner KMU und die Vorstandsmitglieder des Landesteilverbandes bilden
die Präsidentenkonferenz. Im Verhinderungsfall können sich die
Sektionspräsidentinnen und -präsidenten durch ein anderes
Vorstandsmitglied ihrer Sektion vertreten lassen.
- Die Präsidentenkonferenz tritt mindestens einmal pro Jahr, im ersten Semester, zusammen.
- Die
Präsidentenkonferenz wird durch den Vorstand einberufen. Eine
Präsidentenkonferenz ist auch abzuhalten, wenn dies von einem Fünftel
der Mitglieder verlangt wird.
- Jedes Mitglied der
Präsidentenkonferenz hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der
Präsident bzw. die Präsidentin den Stichentscheid.
- Ein Beschluss
kommt zustande, wenn ihm die Mehrheit zustimmt, die gleichzeitig auch
die Mehrheit der insgesamt angeschlossenen Aktivmitglieder vertritt.