Präsidentenkonferenz

Die Präsidentinnen und Präsidenten der örtlichen Sektionen von Berner KMU und die Vorstandsmitglieder des Landesteilverbandes bilden die Präsidentenkonferenz. Im Verhinderungsfalle können sich die Sektionspräsidentinnen und -präsidenten durch ein anderes Vorstandsmitglied ihrer Sektion vertreten lassen.

  • Die Präsidentenkonferenz tritt mindestens einmal pro Jahr, im ersten Semester, zusammen.
  • Die Präsidentenkonferenz wird durch den Vorstand einberufen. Eine Präsidentenkonferenz ist auch abzuhalten, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.
  • Jedes Mitglied der Präsidentenkonferenz hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident bzw. die Präsidentin den Stichentscheid.
  • Ein Beschluss kommt zustande, wenn ihm die Mehrheit zustimmt, die gleichzeitig auch die Mehrheit der insgesamt angeschlossenen Aktivmitglieder vertritt.