Präsidentenkonferenz
Die
Präsidenten der örtlichen Sektionen und die Vorstandsmitglieder des
Landesteilverbandes KMU Bienne-Seeland bilden die Präsidentenkonferenz.
- Die Präsidentenkonferenz tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.
- Die
Präsidentenkonferenz wird durch den Vorstand einberufen. Eine
Präsidentenkonferenz ist auch abzuhalten, wenn dies von einem Fünftel
der Mitglieder verlangt wird.
- Die Stimmberechtigung an der Präsidentenkonferenz richtet sich nach Ziff. 6.9 und 6.10 der Statuten.
- Die Befugnisse der Präsidentenkonferenz sind in Ziff. 6.1 - Ziff. 6.10 der Statuten ersichtlich.