Präsidentenkonferenz

Die Präsidenten der örtlichen Sektionen und die Vorstandsmitglieder des Landesteilverbandes KMU Bienne-Seeland bilden die Präsidentenkonferenz.

  • Die Präsidentenkonferenz tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.
  • Die Präsidentenkonferenz wird durch den Vorstand einberufen. Eine Präsidentenkonferenz ist auch abzuhalten, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.
  • Die Stimmberechtigung an der Präsidentenkonferenz richtet sich nach Ziff. 6.9 und 6.10 der Statuten.
  • Die Befugnisse der Präsidentenkonferenz sind in Ziff. 6.1 - Ziff. 6.10 der Statuten ersichtlich.