Delegiertenversammlung
Die
Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen
KMU-Vereine, den Direktmitgliedern sowie den Vorstandsmitgliedern.
- Jedes
Vorstandsmitglied gemäss Art. 10.1 der Statuten hat eine Stimme.
Übertragung des Stimmrechts und Stellvertretung sind ausgeschlossen.
- Vorbehältlich
einer abweichenden Regelung gemäss Ziff. 9.12 der Statuten hat jeder
örtliche KMU-Verein eine Stimme, die in der Regel vom anwesenden
Präsidenten oder von seinem Stellvertreter ausgeübt wird.
- Die Direktmitglieder haben gemeinsam ebenfalls eine Stimme. Über die Ausübung des Stimmrechts sprechen sie sich ab.
- Weitere Versammlungsteilnehmer haben kein Stimmrecht.