Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen KMU-Vereine, den Direktmitgliedern sowie den Vorstandsmitgliedern.

  • Jedes Vorstandsmitglied gemäss Art. 10.1 der Statuten hat eine Stimme. Übertragung des Stimmrechts und Stellvertretung sind ausgeschlossen.
  • Vorbehältlich einer abweichenden Regelung gemäss Ziff. 9.12 der Statuten hat jeder örtliche KMU-Verein eine Stimme, die in der Regel vom anwesenden Präsidenten oder von seinem Stellvertreter ausgeübt wird.
  • Die Direktmitglieder haben gemeinsam ebenfalls eine Stimme. Über die Ausübung des Stimmrechts sprechen sie sich ab.
  • Weitere Versammlungsteilnehmer haben kein Stimmrecht.