Die Gewerbevereine eines Landesteils schliessen sich zu Landesteilverbänden zusammen.
Die Gebiete der Landesteilverbände entsprechen in der Regel den Wahlkreisen für die Grossratswahlen.
Gewerbetreibende aus Ortschaften ausserhalb des Gebiets eines bestehenden Gewerbevereins können von den Landesteilverbänden direkt als Mitglied mit Beitragspflicht gemäss kantonaler Beitragsordnung aufgenommen werden.
Den Landesteilverbänden obliegen im Besonderen:
Zur Wahrung der Aufgaben treten die Gewerbevereine regelmässig zu Landesteilkonferenzen zusammen. Die Bestimmung des Teilnehmerkreises ist dem Landesteilverband überlassen, Konferenzpräsident ist der Präsident des Landesteilverbandes oder der Landesteilvertreter im Leitenden Ausschuss.