Datenschutz

Allgemeine Erläuterungen

Per 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen zu den Änderungen.

Prüfung und Umsetzung

Folgende Massnahmen gilt es zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen:

  • Führung eines Datenbearbeitungsverzeichnisses
  • Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze
  • Sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle von Auftragsbearbeitern
  • Risikoabwägung und Massnahmen bei Datenübermittlung an Drittstaaten
  • Ergreifen von technischen und organisatorischen Massnahmen
  • Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen
  • Wahrung der Rechte der betroffenen Personen
  • Cookie-Banner nur unter der DSGVO nötig!
  • Meldepflichten
  • Evtl. Erstellung einer Datenschutz-Folgeabschätzung

Eine detaillierte Checkliste finden Sie hier.

Informationsanlass «Neues Datenschutzgesetz» revDSG

Am 15. August 2023 fand im Landgasthof Schönbühl ein Informationsanlass für Interessierte statt. Der Anlass wurde zusammen mit Domenig & Partner Rechtsanwälte AG, Frau Chantal Lutz, durchgeführt. Die wichtigsten Änderungen zum revidierten Gesetz wurden plausibel erläutert und diskutiert. Nachfolgend finden Sie die Unterlagen, welche von Chantal Lutz, MLaw, Rechtsanwältin, Senior Associate, aufbereitet wurden. Sie ist zertifizierte Datenschutzrechtsexpertin und verfügt über ein CAS in Datenschutz.

Unterlagen zum Download


Merkblatt, Formulare und Mustertexte vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv