Wirtschaftsprogramm 2019 – 2022

 

Mit Herzblut für KMU: Gemeinsam für einen starken Kanton Bern

Der Gewerbeverband Berner KMU setzt in seinem Wirtschaftsprogramm für die laufende Legislatur fünf Schwerpunkte: Die Förderung der Fachkräfte, die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung, der Ausbau der Infrastruktur und die Förderung von Innovation und Wachstum.

Der Kanton Bern beeinflusst die Standortbedingungen der KMU wesentlich. Der Gewerbeverband Berner KMU setzt sich für so viel Staat wie nötig und so wenig Staat wie möglich ein. Das schafft eine solide Grundlage und Spielräume für eine prosperierende KMU Wirtschaft.

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Gemeinsam schöpfen wir das Fachkräftepotenzial aus

Die Volksschule bereitet die Jugendlichen auf das Erlernen eines Berufes vor, so dass diese später die Anforderungen in der Arbeitswelt erfüllen können. Berner KMU fördert den Dialog zwischen Firmen und Schulen vor Ort. Ziel ist es, erfolgreiche Berufsbildungs- und Rekrutierungsmodelle aufzuzeigen und den Teilnehmenden praktische Umsetzungstipps für den Berufsbildungsalltag mitzugeben. Die Maturitätsquote ist auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren. Das Gymnasium dient der gezielten Vorbereitung auf eine akademische Ausbildung und nicht als Pool Unentschlossener.

Die Antwort auf den Spardruck lautet Effizienzsteigerung statt Leistungsabbau in der Berufsbildung. Die Umsetzung des 2014 durch den Bundesrat lancierten Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung bedarf weiterhin einer kritischen Begleitung durch die Berufsverbände und substanzieller Ergänzungen. Von der Möglichkeit des Kantons, bestimmte Angebote aus regionalpolitischen oder versorgungsrelevanten Gründen zusätzlich zu unterstützen, ist Gebrauch zu machen.

Der Gewerbeverband Berner KMU organisiert im Herbst 2019 den ersten kantonalen Erlebnistag Berufsbildung. Die Zentren der Verbände für überbetriebliche Kurse öffnen für Jugendlicheder 5. bis 7. Klassen die Türen.

Berner KMU unterstützt die Förderung von MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in den Bildungsinstitutionen und der Gesellschaft.

Kinder und Jugendliche müssen optimal auf die digitale Welt vorbereitet werden (Primar- und Sekundarstufe). Staatliche und private Bildungsangebote im Bereich der Digitalisierung und der digitalen Transformation auf Tertiärstufe und in der Weiterbildung sind zu begünstigen. Das Potenzial älterer Menschen ist besser auszuschöpfen, die Weiterbildung gezielt zu fördern.


Gemeinsam schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen

Die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie sind zusammen mit den persönlichen Freiheitsrechten die Grundpfeiler einer freiheitlichen und prosperierenden Staats- und Gesellschaftsordnung. Eine freie Wirtschaft funktioniert optimal, wenn alle Akteure über gleichlange Spiesse verfügen. Der Staat sorgt für Sicherheit und Ordnung und trägt massgeblich zu einer zukunftsorientierten Bildung und einer funktionierenden Infrastruktur bei. Er hat darauf zu verzichten, Leistungen anzubieten, die mindestens ebenso gut durch Private und unter Marktbedingungen erbracht werden können. Die wirtschaftende Verwaltung ist aufzugliedern in ihre hoheitlichen Funktionen, die beim Staat bleiben, und marktwirtschaftlichen Tätigkeiten, die zu privatisieren sind.

Der Gewerbeverband Berner KMU führt unter der Bezeichnung «fair ist anders» eine Sensibilisierungskampagne zur Rolle des Staates und seiner Unternehmen in einer freien Wirtschaft. Staatsnahe Betriebe dürfen ihre privilegierte Position (Kapital, Monopole, Exklusivrechte) nicht auf Kosten bestehender und neuer Mitbewerber ausspielen können. Die Eigentümerstrategiendes Kantons sind konsequent darauf auszurichten.

  • Die Struktur und Mehrheitsverhältnisse bei der BKW sind zu klären.
  • Informatikaufträge sind nach den Regeln des Beschaffungsrechts auszuschreiben.
    Die Begünstigung der staatseigenen BEDAG Informatik AG ist zu beenden. Es ist nicht Aufgabe des Kantons, eine solche Gesellschaft zu halten.
  • Bei der GVB sind über die Auflagen der Wettbewerbskommission hinaus das Ausnützen des Monopols und Quersubventionierungen anderer Bereiche zu unterbinden.

Das Gebot gleichlanger Spiesse spielt in zahlreichen anderen staatlichen Einflussbereichen eine elementare Rolle, bei Geboten und Verboten, Regulierungen, Steuern und Abgaben, öffentlichen Beschaffungen, im Arbeitsrecht, im Gesundheitswesen etc. Der Kanton Bern trägt dazu bei, die Tarifautonomie der anerkannten Organisationen der Leistungserbringer zu respektieren.

Der Gewerbeverband Berner KMU widersetzt sich sämtlichen Bestrebungen nach staatlichen Mindestlöhnen. Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell. Löhne und Arbeitsbedingungen sind in Einzel- und Gesamtarbeitsverträgen zu regeln. Die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union dienen der Missbrauchsbekämpfung. Sie dürfen nicht zu einer umfassenden Regelung der Verhältnisse unter Inländern führen. Berner KMU setzt sich für weniger administrativen Aufwand und mehr Effizienz ein; so beispielsweise bei den Baustellen- und Lohnbuchkontrollen.

Neue Formen der Beschäftigung von Personal (z.B. mit einem Netz von einseitig abhängigen Selbstständigerwerbenden) dürfen anerkannte Branchenabkommen und Mindeststandards(Arbeitsbedingungen, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften) nicht unterlaufen.


Gemeinsam nutzen wir die Chancen der Digitalisierung

Die digitale Transformation ist auf kantonaler Ebene zu begünstigen, namentlich in der Bildung und bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen. Sondersteuern auf neuen Prozessen, Anlagen und Geräten (z.B. Robotern) werden abgelehnt. Die digitale Transformation im Bereich der Verwaltung, des Gesundheitswesens etc. ist zu forcieren.

Gesamtarbeitsverträge und Mindeststandards (Arbeitsbedingungen, Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften) gelten für alle bisherigen und neuen Marktteilnehmer und sind zu respektieren. Mit sehr effizienten Kombinationen digitaler Technologien und neuartigen Geschäftsmodellen treten plötzlich neue Mitbewerber auf, oder es entstehen umbruchartig bisher nicht gekannte Konkurrenzsituationen. In klassischen Unternehmen benötigt die digitale Transformation häufig mehr Mut, Zeit und Aufwand als bei neu auftretenden Anbietern. Es gehört zur unternehmerischen Aufgabe und Verantwortung der Betriebe selbst, richtig mit diesen Veränderungen, den sich bietenden Chancen und den damit verbundenen Gefahren umzugehen.


Gemeinsam sorgen wir für eine gute Infrastruktur

Die grösste Herausforderung liegt darin, das Wachstum der Konsumausgaben des Kantons soweit zu begrenzen, dass die Investitionen auf einem vernünftigen Niveau verstetigt und gleichzeitig Reduktionen der Steuerbelastung realisiert werden können. Mittel- und langfristig müssen fünf Prozent des Gesamtaufwands des Kantons für «echte» Investitionen zur Verfügung stehen. Investitionsvorhaben mit hohem gesamt- und regionalwirtschaftlichem Nutzen haben Priorität. Im Bereich des kantonalen Strassenbaus sind die Mittel für den Aus- und Neubau sowie für die Agglomerationsprojekte aufzustocken. Der Unterhalt bestehender Infrastrukturen ist zu gewährleisten.

In der Agglomeration Bern sind Kapazitätserweiterungen der Autobahnen vordringlich. Der Ausbau des Autobahnrings liegt im volkswirtschaftlichen Interesse des ganzen Kantons. Berner KMU verlangt, einen ausreichenden Teil aus der zweckgebundenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Verfügung stehenden Mittel zur Verstärkung von Strassen und Brücken zu verwenden, damit die Erschliessung der Regionen mit 40-Tonnen-Fahrzeugen gewährleistet werden kann.

Planungen und Konzepte des öffentlichen Verkehrs sind voranzutreiben, damit der Kanton Bern maximal an den Mitteln der neuen Bahninfrastruktur partizipieren kann. Der Ausbau ist eigenständig voranzutreiben und darf nicht auf Kosten des motorisierten Individualverkehrs gehen. Gute Strassenverbindungen sind die Lebensadern der Wirtschaft.

Das Bau- und Planungsrecht begünstigt private Investitionen in Wohn- und Geschäftsbauten. In den Abwägungen der Vor- und Nachteile der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten hat kein Interesse absoluter Vorrang. Es muss möglich sein, auch ein als Fruchtfolgefläche geeignetes Terrain in die Bauzone aufzunehmen, wenn beispielsweise die Lage dies rechtfertigt und die Anforderungen an dessen Überbauung entsprechend hoch gesetzt werden.

Strikte Vorschriften, wonach Bauzonen weitgehend nur noch dort zulässig sind, wo in unmittelbarer Nähe ein Anschluss an den öffentlichen Verkehr besteht, sind zu lockern. Die Mehrwertabschöpfung ist zu vereinheitlichen. Bei Um- und Aufzonungen braucht es die Einführung von Freigrenzen und Tarifreduktionen zur Erleichterung der Verdichtung nach innen. Bei Auszonungen muss eine angemessene Entschädigung gewährleistet werden.


Gemeinsam fördern wir Innovation und Wachstum

Die überdurchschnittliche Belastung der Unternehmen und natürlichen Personen durch Steuern und Abgaben im Kanton Bern muss reduziert werden. Der Gewerbeverband Berner KMU begrüsst die durch Parlament und Regierung vorgeschlagene Revision des Steuergesetzes, mit welcher die Belastung der Unternehmen an den gesamtschweizerischen Durchschnitt angenähert werden kann (kantonale Volksabstimmung vom 25. November 2018). Weitere Anpassungen des Steuergesetzes – auch zur Linderung der Steuerbelastung der natürlichen Personen – werden später, im Rahmen der kantonalen Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung (SV17) erfolgen müssen.

Die Berner KMU-Wirtschaft spielt bei der Innovationspolitik eine wichtige Rolle. Projekte wie das sitem-insel, der Ausbau der EMPA in Thun und der Switzerland Innovation Park in Biel stärken und entwickeln den Wirtschaftsstandort Kanton Bern.

Ähnliche Projekte gilt es verstärkt zu fördern und umzusetzen und so die verschiedenen Regionen im Kanton Bern gezielt zu stärken.

Der Kanton Bern muss das touristische Potenzial seiner Regionen besser ausschöpfen. Dazu braucht es eine leistungsfähige Infrastruktur, Anschlüsse an den Luft-, Strassen- und Schienenverkehr, koordinierte Angebote und ein effizientes Marketing. Berner KMU steht ein für starke Destinationen, erstklassige Qualität und zeitgerechte Anlagen.

Administrative Belastungen wirken sich wie Fixkostenblöcke auf unsere KMU aus: Je höher die Regulierungskosten, desto grösser die Produktivitäts- und Wettbewerbsverluste der KMU. Je kleiner die Betriebe sind, desto gravierender wirken sich die Nachteile der administrativen Belastungen aus. Einschränkende Erlasse sind wenn immer möglich zeitlich zu befristen und nicht verlängerbar. Verzicht auf spezielle Berner Lösungen bei der Umsetzung von Bundesrecht und auf Regulierungen, die den Kanton Bern im interkantonalen Vergleich schwächen oder benachteiligen.

Auf die Subventionierung einzelner Energieträger ist zu verzichten. Die Staatsintervention im Energiebereich muss eingedämmt werden; insbesondere darf der Kanton keine Alleingänge bei Lenkungsabgaben machen. Gebäudesanierungen bergen ein grosses Potential an energiesparenden Massnahmen. Sie können attraktiver gestaltet werden, wenn die Planungskosten reduziert und die Verfahren vereinfacht werden, so dass nicht die ganze Subvention dafür aufgebraucht wird. Ausserdem müssen Steueranreize geboten werden und mit den Möglichkeiten des Bürgschaftswesens kann die Finanzierung erleichtert werden. Grundsätzlich sind alle Optionen für die Stromproduktion offen zu halten und Technologieverbote lehnt Berner KMU ab. Eine sichere und kostengünstige Versorgung mit elektrischer Energie ist für die wirtschaftliche Entwicklung und die Erhaltung von Arbeitsplätzen unerlässlich. Die wachsende Staatsintervention muss gebremst werden.