Landesteilverbände

Die Gewerbevereine eines Landesteils schliessen sich zu Landesteilverbänden zusammen.

Die Gebiete der Landesteilverbände entsprechen in der Regel den Wahlkreisen für die Grossratswahlen.

Gewerbetreibende aus Ortschaften ausserhalb des Gebiets eines bestehenden Gewerbevereins können von den Landesteilverbänden direkt als Mitglied mit Beitragspflicht gemäss kantonaler Beitragsordnung aufgenommen werden.

Den Landesteilverbänden obliegen im Besonderen:

  • Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches unter den Gewerbevereinen im Landesteil
  • Vertretung der gewerblichen Interessen im Landesteil
  • Herstellung einer engen Verbindung zwischen Landesteil sowie Gewerbevereinen zur Leitung von Berner KMU
  • Orientierung und Meinungsbildung zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen
  • Aufstellung von Vorschlägen für die Wahl des Landesteilvertreters im Leitenden Ausschuss
  • Bestimmung des Durchführungsortes der ordentlichen Delegiertenversammlung von Berner KMU
  • Orientierung und Meinungsbildung zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen

Zur Wahrung der Aufgaben treten die Gewerbevereine regelmässig zu Landesteilkonferenzen zusammen. Die Bestimmung des Teilnehmerkreisesist dem Landesteilverband überlassen, Konferenzpräsident ist der Präsident des Landesteilverbandes oder der Landesteilvertreter im Leitenden Ausschuss.