angle-left Grossratsbeschluss betr. Gesetzesinitiative «Berner Solar-Initiative» – Gegenvorschlag der BaK

Grossratsbeschluss betr. Gesetzesinitiative «Berner Solar-Initiative» – Gegenvorschlag der BaK

Die «Berner Solar-Initiative» verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird. Sie sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Zur Initiative liegt ein Gegenvorschlag des Regierungsrates vor.

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zur Initiative einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser basiert auf dem Gegenvorschlag des Regierungsrates, nimmt aber zusätzliche Elemente mit auf, namentlich im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten «Energie-Mantelerlass».

Stellungnahme 

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Kantonalen Energiegesetzes KEnG per 1. Januar 2023 verfügt der Kanton Bern unserer Ansicht nach über ein zeitgemässes und sachgerechtes Energiegesetz. Mit den Vorschriften zur gewichteten Gesamtenergieeffizienz (gGEE) wird sichergestellt, dass der Energiebedarf von neuen Gebäuden so nahe wie möglich bei null liegt. Neubauten werden somit nach Möglichkeit immer unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlichen Erkenntnissen und modernsten technologischen Möglichkeiten erstellt, respektive saniert.

Weiter hat die Schweizer Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) angenommen. Das Gesetz setzt auf Anreizsysteme und Technologieförderung, statt auf neue Vorschriften und Zwänge. Es ist irritierend, dass Regierungsrat und BaK knapp fünf Monate später einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der auf strengere Vorschriften setzt. Weiter ist Berner KMU zuversichtlich, dass die bestehenden Förderinstrumente die gewünschte Wirkung erzielen werden, da der Solarausbau neben der generellen Sorge für Klima und Umwelt für Wirtschaft und Gesellschaft dank Förderinstrumenten auch finanziell tragbar wird.

Nicht nachvollziehbar ist, weshalb die BaK in ihrem Gegenvorschlag mit neuen Vorschriften zur Solarenergienutzung bei Fahrzeugabstellplätzen (Art. 39c) weiter gehen will als das Eidg. Parlament, welches mit dem sogenannten «Energie-Mantelerlass» auf Bundesebene bewusst auf eine solche Bestimmung verzichtet hat. Diese Vorschriften umzusetzen wäre für Gewerbebetriebe mit einem grossen Fahrzeugpark völlig unverhältnismässig und schlichtweg nicht finanzierbar. Auch eine Übergangsfrist von 15 Jahren würde am grossen finanziellen Kraftakt für die Berner KMU nicht viel ändern. Grösste Bedenken bestehen ebenfalls hinsichtlich Definition «geeignete» Dachflächen und Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage. Es ist zu befürchten, dass die bereits heute lange dauernden Bewilligungsverfahren, sich aufgrund nicht klar messbarer Parameter noch weiter verzögern, resp. Angriffsfläche für Einsprachen bieten.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Parlamentsdienste des Grossen Rates

» lesen