angle-left Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)

Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)

Das seit 2002 geltende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) verpflichtet den Regierungsrat, die Auswirkungen des FILAG periodisch zu überprüfen und anschliessend dem Grossen Rat einen Bericht oder eine Vorlage zu einer Gesetzesänderung vorzulegen. Im Rahmen der Erfolgskontrolle 2022 wurde untersucht, ob die im FILAG festgelegten Ziele mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden und wo allenfalls Verbesserungspotenzial besteht.

Externe Überprüfung zeigt keinen grösseren Anpassungsbedarf
Die externe Überprüfung der Ecoplan AG, welche u. a. eine Befragung der Gemeinden, des Verbandes Bernischer Gemeinden (VBG) und der kantonalen Direktionen umfasste, zieht ein positives Fazit: Die Zielsetzungen des FILAG werden erfüllt. Aktuell besteht keine Notwendigkeit für grössere Anpassungen oder gar einen Systemumbau. Durch den direkten Finanzausgleich und die Massnahmen für besonders belastete Gemeinden findet eine angemessene Glättung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Berner Gemeinden statt und ermöglicht es jeder Gemeinde, ein Mindestmass an staatlichen Leistungen anzubieten. Die sechs Lastenausgleiche führen zudem zu einer Milderung der Unterschiede in der finanziellen Belastung, indem die Kosten in wichtigen Bereichen solidarisch auf Kanton und Gemeinden verteilt werden. Dieses Ausgleichssystem und die damit verbundene Aufgaben- und Kostenteilung erscheinen zweckmässig und sind bei einer grossen Mehrheit der involvierten Akteurinnen und Akteure gut akzeptiert.

Komplexes, aber ausgewogenes System
Einzelne Gemeinden äusserten sich im Rahmen der Evaluation kritisch über die Komplexität und, damit verbunden, die Transparenz einzelner Gefässe des Finanz- und Lastenausgleichs. Speziell betrifft dies die Abgeltung der Zentrumslasten und den Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung. Die Evaluation hält aber fest, dass das Abwägen zwischen Komplexität und Korrektheit im Finanz- und Lastenausgleich heute grundsätzlich richtig ausbalanciert ist. Wesentliche Vereinfachungen würden schnell zu grösseren Ungerechtigkeiten führen.

Anpassungsbedarf bei der Verteilung den Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten
Der Regierungsrat hat die positiven Ergebnisse der externen Evaluation mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Auch er sieht beim Finanz- und Lastenausgleich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Einzelne Aspekte wie die Abschaffung der Möglichkeit zur Verweigerung der Mindestausstattung und des geografisch-topografischen Zuschusses wird er aber im Rahmen der nächsten Gesetzesanpassung genauer prüfen. Die Höhe der verschiedenen FILAG-Abgeltungen erachtet der Regierungsrat nach wie vor als angemessen. Anpassungsbedarf sieht der Regierungsrat lediglich bei den Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten: Der Kreis der berechtigten Gemeinden sowie die Gesamtsumme von rund 90 Mio. Franken bleiben gleich, allerdings werden die Mittel gestützt auf die Neuerhebung der Zentrumslasten auf die Städte Bern, Biel und Thun neu aufgeteilt. Gemäss provisorischen Zahlen fällt dadurch für die Stadt Thun die Pauschalabgeltung um rund 2 Mio. Franken höher aus, während die Städte Bern und Biel je rund 1 Mio. Franken weniger erhalten.

Stellungnahme 

Das FILAG ist ein komplexes über die Jahre gewachsenes und im Grundsatz gut etabliertes Gesamtgebilde, welches von den jeweiligen Akteuren (Gemeinden, Verband Bernischer Gemeinden und kantonale Direktion) grossmehrheitlich positiv beurteilt wird.

Das System basiert auf dem Solidaritätsgedanken, sorgt grossmehrheitlich für (faire) Ausgleiche sowie eine angemessene Glättung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Berner Gemeinden und kann daher als wichtige soziale Errungenschaft bezeichnet werden. Obwohl das System von der Mehrzahl der involvierten Parteien als zweckdienlich bezeichnet wird, versteht es sich von selbst, dass dieses nie 100 % fair sein kann und Veränderungen einzelner Stellschrauben in komplexen Systemen rasch zu ungewollten negativen Nebeneffekten führen können.

Vor diesem Hintergrund deckt sich die Meinung von Berner KMU mit derjenigen des Regierungsrats, wonach auf Basis der externen Überprüfung kein grösserer Anpassungsbedarf oder gar ein Systemumbau angezeigt ist und die Zielsetzungen des FILAG grundsätzlich erfüllt werden.

Nichtsdestotrotz empfehlen wir, den von den Akteuren kritischen Voten die notwendige Beachtung beizumessen, damit die nachhaltige Akzeptanz der Geber-Gemeinden weiter gestärkt wird:

  1. Die Komplexität des Gesamtsystems ist im Auge zu behalten und darf nicht weiter erhöht werden. Bestenfalls kann diese über die Zeit reduziert werden.
  2. Die Transparenz in einigen Bereichen (u. a. Abgeltung Zentrumslasten sowie Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung) ist nach Möglichkeit zu erhöhen.
  3. Es sind Bestrebungen vorzunehmen, konkrete Anreize für Kostensenkungen im System einzubauen, um die Ausgabendisziplin zu erhöhen und unter anderem auch die teilweise kritisierte geringe Steuermöglichkeit der Gemeinden zu verbessern.

Die von den Städten Burgdorf und Langenthal ins Feld geführte Ungleichbehandlung gegenüber den Städten Bern, Biel und Thun in Bezug auf die Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten ist aus Sicht Berner KMU verständlich. Es gilt, diese Ungleichbehandlung zu eliminieren, ohne die Gesamtbeiträge zu erhöhen.

Der Wunsch der Gemeinden nach Zahlungsfristverlängerung bei einzelnen Lastenausgleichen zwecks Brechung von Liquiditätsengpässen ist nachvollziehbar und wird befürwortet. Der Kanton hat in der Tendenz einfacheren und kostengünstigeren Zugang zu Fremdkapital. Zur Entlastung von kleineren Gemeinden ist eine damit einhergehende Lastenverschiebung zum Kanton vertretbar.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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