Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen KMU-Vereine, den Direktmitgliedern sowie den Vorstandsmitgliedern.

Jedes Vorstandsmitglied gemäss Art. 10.1 der Statuten hat eine Stimme. Übertragung des Stimmrechts und Stellvertretung sind ausgeschlossen.

Vorbehältlich einer abweichenden Regelung gemäss Ziff. 9.12 der Statuten hat jeder örtliche KMU-Verein eine Stimme, die in der Regel vom anwesenden Präsidenten oder von seinem Stellvertreter ausgeübt wird.

Die Direktmitglieder haben gemeinsam ebenfalls eine Stimme. Über die Ausübung des Stimmrechts sprechen sie sich ab.

Weitere Versammlungsteilnehmer haben kein Stimmrecht.