Präsidentenkonferenz 

Die Präsidenten der örtlichen Sektionen und die Vorstandsmitglieder des Landesteilverbandes KMU Bienne-Seeland bilden die Präsidentenkonferenz.

Die Präsidentenkonferenz tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.

Die Präsidentenkonferenz wird durch den Vorstand einberufen. Eine Präsidentenkonferenz ist auch abzuhalten, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.

Die Stimmberechtigung an der Präsidentenkonferenz richtet sich nach Ziff. 6.9 und 6.10 der Statuten.

Die Befugnisse der Präsidentenkonferenz sind in Ziff. 6.1 - Ziff. 6.10 der Statuten ersichtlich.