Präsidentenkonferenz 

Die Präsidentinnen und Präsidenten der örtlichen Sektionen von Berner KMU und die Vorstandsmitglieder des Landesteilverbandes bilden die Präsidentenkonferenz. Im Verhinderungsfalle können sich die Sektionspräsidentinnen und -präsidenten durch ein anderes Vorstandsmitglied ihrer Sektion vertreten lassen.

Die Präsidentenkonferenz tritt mindestens einmal pro Jahr, im ersten Semester, zusammen.

Die Präsidentenkonferenz wird durch den Vorstand einberufen. Eine Präsidentenkonferenz ist auch abzuhalten, wenn dies von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.

Jedes Mitglied der Präsidentenkonferenz hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident bzw. die Präsidentin den Stichentscheid.

Ein Beschluss kommt zustande, wenn ihm die Mehrheit zustimmt, die gleichzeitig auch die Mehrheit der insgesamt angeschlossenen Aktivmitglieder vertritt.