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Teilrevision der Hochschulgesetze

Die Hochschulen des Kantons Bern, die Berner Fachhochschule (BFH), die Universität Bern und die Pädagogische Hochschule Bern (PH Bern), sind autonome Anstalten des öffentlichen Rechts. Nach Gesetzesänderungen in den Jahren 2013 und 2014 verfügen die drei Institutionen im Finanzbereich heute bereits über eine hohe Autonomie. Diese hat sich sowohl für die Hochschulen wie auch für den Kanton bewährt.

Weil die drei Hochschulen einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen, wird für ihr Personal grundsätzlich öffentliches Anstellungsrecht angewendet. An diesem Grundsatz soll festgehalten werden. Es gibt aber Teile des Personalrechts, in welchen sich die Situation der Hochschulen erheblich von derjenigen der öffentlichen Verwaltung unterscheidet. So gibt es beispielsweise an den Hochschulen einen erheblichen Anteil an Personal, welches in Forschungsprojekten tätig ist, die mit Drittmitteln finanziert werden. Unterschiede ergeben sich auch im Bereich der Arbeitszeiterfassung wegen der Aufteilung des Jahres in Semester und der unregelmässigen Arbeitszeiten in der Forschung. In diesen Bereichen, sollen die Handlungsspielräume der drei Hochschulen durch gezielte Anpassungen der Hochschulgesetze erweitert werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die betroffenen drei Gesetze gleichzeitig und im gleichen Sinn zu revidieren.

Ebenfalls bewährt hat sich der Beitrag des Instituts Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern (IVP NMS) zur Ausbildung von Lehrpersonen für die Primarstufe im Kanton Bern. Im Jahr 2015 ist das Bundesgesetz über die Förderung und Koordination der Hochschulen in Kraft getreten. Deshalb ist es nun möglich, dass dieses bisher an die PH Bern angegliederte private Institut als eigenständiges Hochschulinstitut der NMS Bern unter Aufsicht des Kantons durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat akkreditiert werden kann. Die vorgeschlagene Revision des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule schafft dafür auf kantonaler Ebene die rechtlichen Voraussetzungen.

Im Rahmen der Teilrevision der Hochschulgesetze sollen zudem verschiedene weniger umfangreiche Änderungen vorgenommen werden, welche sich aufgrund von Entwicklungen und Erfahrungen der jüngeren Zeit als sinnvoll oder notwendig erwiesen haben.

Wir haben die vorgeschlagenen Änderungen geprüft und stimmen diesen zu.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern 

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