angle-left Gesetz über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz IG)

Gesetz über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz IG)

Hauptanliegen der Revision des Informationsgesetzes bildet zum einen die Anpassung der Vorschriften zur behördlichen Informationstätigkeit (Information von Amtes wegen und Information auf Anfrage) an die technologische Entwicklung, insbesondere an die zentrale Bedeutung des Internets. Das Informationsgesetz erfährt hier eine Aktualisierung, indem die bereits heute gelebte Informations- und Kommunikationstätigkeit der Behörden gesetzlich abgebildet wird. Zum anderen verankert das revidierte Gesetz gewisse Anforderungen an die Zugänglichkeit und Verständlichkeit der behördlichen Informationen auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Weiter schafft die Revision die gesetzlichen Grundlagen, damit die Medien bzw. deren Umfeld indirekt vom Kanton finanziell gefördert werden können. Entsprechend wird der bisherige Gesetzestitel um die Medienförderung erweitert und heisst neu «Gesetz über die Information und die Medienförderung (IMG)».

Wir begrüssen grundsätzlich die Absicht des Regierungsrats, das veraltete Informationsgesetz aus dem Jahr 1993 zu revidieren und die Rechtsgrundlagen für die behördliche Informations- und Kommunikationstätigkeit der technologischen Entwicklung anzupassen.

Ausserdem teilen wir die Bedenken der Regierung, dass die Veränderung der Medienlandschaft und des Medienkonsums je länger je mehr dazu führen, dass lokale, regionale und kantonale Themen vor allem junge Menschen immer weniger erreichen. Deshalb befürworten wir im Grundsatz die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, damit Informationsangebote und Projekte, welche die politische Bildung oder die Medienkompetenz vor allem jüngerer Bürgerinnen und Bürger in gewissem Umfang fördern, als Ergänzung des bestehenden Marktangebots und ohne Einräumung eines Rechtsanspruchs. Primär ist es indes Aufgabe der Medien selbst, junge Menschen zu erreichen. Sodann kommt den Schulen und Ausbildungsstätten im Rahmen des Staatskunde-Unterrichts eine wichtige Funktion zu. Wird der Staat aktiv, darf dies unseres Erachtens nur subsidiär und mit Zurückhaltung geschehen, denn jeder staatliche Eingriff bedeutet letztlich eine Wettbewerbsverzerrung. Schliesslich erachten wir es als zentral, dass die Förderung der Medienkompetenz und der politischen Bildung neutral und frei von politischen Wertungen erfolgt.

Kritisch stehen wir den geplanten gesetzlichen Grundlagen zur Medienförderung gegenüber. Obwohl die Unterstützung «nur» indirekt wirken soll, erachten wir hierdurch – anders als die Regierung – die Unabhängigkeit der Medien als gefährdet. Staatliche Eingriffe führen immer zu Wettbewerbsverzerrungen oder allenfalls auch zu Strukturerhaltung, was wiederum der Innovation nicht förderlich ist. Der Medienbereich ist, wie andere Branchen auch, einem unaufhaltsamen Strukturwandel unterworfen. Durch die Schaffung von Abhängigkeiten lässt sich dieser Wandel jedoch nicht aufhalten. Vielmehr wäre es zielführend, unternehmer-freundliche, liberale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein wirklicher Wettbewerb stattfinden kann und auch Private eine Chance haben. Wir erachten die Unabhängigkeit der Medien als zentral für eine Demokratie und einen freien Diskurs. Wer inhaltlich unabhängig sein will, muss auch finanziell möglichst unabhängig sein. Es kann nicht sein, dass derjenige den Wettbewerb gewinnt, der am meisten Subventionen abholt. Wenn Medien – wenn auch «nur» indirekt – via Staat Steuergelder erhalten, könnte dies eine Beisshemmung gegenüber öffentlichen Institutionen begünstigen. Bereits heute bestehen Medienhäuser, die sich zu über drei Vierteln aus staatlichen Geldern alimentieren. Die Meinung, dass sich ein vielfältiges Angebot an Medien nur mit staatlichen Fördermassnahmen bewerkstelligen lässt, erachten wir als gefährlich und falsch.

Der Staat hat unseres Erachtens im Medienbereich eine gewisse Grundversorgung sicherzustellen, dies namentlich in Randregionen und dort, wo der Markt Angebote, die zwingend vorhanden sein müssen, nicht erbringen kann. Deshalb erachten wir auch gezielte Massnahmen zur Unterstützung der Medien im französischsprachigen Kantonsteil (insbesondere in Anlehnung an das Sonderstatut des Berner Juras) in einem gewissen Ausmass für gerechtfertigt. Hierbei sollten auch Massnahmen erwogen werden, welche die betroffenen Betriebe steuerlich entlasten oder einen Abbau von Bürokratie bezwecken.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Staatskanzlei des Kantons Bern

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