angle-left Gesetz über die Auflösung des SNB-Gewinnausschüttungsfonds und des Fonds für Spitalinvestitionen

Gesetz über die Auflösung des SNB-Gewinnausschüttungsfonds und des Fonds für Spitalinvestitionen

In den kommenden Jahren stehen ausserordentlich viele und für die Weiterentwicklung des Kantons Bern wichtige Investitionsvorhaben an, was zu einem stark ansteigenden Investitionsbedarf führt. Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat haben in den vergangenen Jahren nach Lösungen zur Finanzierung des steigenden Investitionsbedarfs gesucht. Mehrere Massnahmen wurden ergriffen, namentlich die Verschiebung mehrerer Investitionsprojekte um fünf Jahre. Eine Delegation des Regierungsrates trat in einen Dialog mit den Präsidien der Finanzkommission und der Bau-, Verkehrs- und Raumplanungskommission. Die Teilnehmenden einigten sich auf die vertiefte Prüfung dreier Schwerpunktthemen, darunter die Verwendung nicht verpflichteter Fondsguthaben.

Im November 2019 reichte die EVP die vom Grossen Rat einstimmig überwiesene Motion 267-2019 EVP (Kipfer, Münsingen) ein, mit der der Regierungsrat beauftragt wird, zur Minderung der Finanzierungslücke in der Investitionsrechnung Massnahmen in die Wege zu leiten und den SNB-Gewinnausschüttungsfonds sowie den Spitalinvestitionsfonds aufzulösen und die freiwerdenden Mittel ausschliesslich für die Finanzierung der Investitionen einzusetzen.

Per Ende 2020 sind in den beiden Fonds nicht mehr benötigte Mittel im Umfang von rund CHF 430 Millionen enthalten (CHF 250 Mio. im SNB-Gewinnausschüttungsfonds und CHF 180 Millionen im Fonds für Spitalinvestitionen).

Übersteigt das Investitionsvolumen in den kommenden Jahren aufgrund der Vielzahl an zusätzlichen Investitionsvorhaben den auf CHF 450 Millionen jährlich festgelegten ordentlichen Bedarf, so soll der zusätzliche Investitionsbedarf gemäss dem vorliegenden Gesetzesentwurf bis längstens Ende 2030 mit Mitteln aus dem nicht länger benötigten und daher mit dem vorliegenden Erlass aufzulösenden SNB-Gewinnausschüttungsfonds sowie dem ebenfalls nicht mehr benötigten Fonds für Spitalinvestitionen mit diesen Mitteln zu Gunsten der Erfolgsrechnung finanziert werden.

Aus Sicht der Berner KMU ist das Gesetz zu befürworten. Wir erachten die Finanzierung von wichtigen Investitionen in die Infrastruktur des Kantons Bern und die damit verbundene Sicherung der Standortattraktivität als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Kantons. Die durch die Fondsentnahmen zusätzlich möglichen Investitionen wirken sich positiv auf die Wirtschaft aus, was aus Sicht des Gewerbes zu begrüssen ist. Die sukzessive Entnahme über einen gewissen Zeithorizont für gezielte Investitionsvorhaben erweist sich aus unserer Sicht als sinnvoll, zumal die Zweckgebundenheit sichergestellt wird. Die zeitliche Befristung zur Auflösung der Fonds bis längstens Ende 2030 erscheint aus unserer Sicht angemessen.

Abschliessend erlauben wir uns den Hinweis, dass das Freispielen zusätzlicher Mittel durch dieses Gesetz nicht zu einer Aufweichung der verfassungsmässigen Schuldenbremse führen darf. Auch soll das Gesetz Regierung und Parlament nicht davor dispensieren, in den kommenden Jahren in den laufenden Rechnungen den Handlungsspielraum für Investitionen zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund und unter diesen Voraussetzungen stimmen wir der Auflösung des SNB-Gewinnausschüttungsfonds sowie des Spitalinvestitionsfonds zur ausschliesslichen Finanzierung der geplanten Investitionen zu.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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