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Einführung des «eAnzeigers» für Gemeinden

Gemeinden im Kanton Bern sollen die Möglichkeit erhalten, ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form zu publizieren. Die entsprechende Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes geht in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2021 beraten.

Mit der vorliegenden Änderung des Gemeindegesetzes soll für die Gemeinden die Wahlfreiheit geschaffen werden, ihre amtlichen Bekanntmachungen entweder weiterhin in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger oder neu in elektronischer Form zu veröffentlichen. Dazu sollen die Bestimmungen über die amtlichen Publikationsorgane der Gemeinden ergänzt werden. Elektronische Meldungen müssten auf einer gemeinsamen, vom Regierungsrat bestimmten und über das Internet zugänglichen Publikationsplattform veröffentlicht werden.

Für die elektronischen Bekanntmachungen der Gemeinden sollen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Kanton. Das Amtsblatt des Kantons Bern wird seit dem 1. Januar 2020 ausschliesslich in elektronischer Form auf der Publikationsplattform für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dem sogenannten Amtsblattportal publiziert. Für eine rasche und kostengünstige Umsetzung beabsichtigt der Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen wie der Kanton. Die Einzelheiten der elektronischen Bekanntgabe der Gemeinden sollen sich dementsprechend nach den Vorschriften der kantonalen Publikationsverordnung richten. 

Die Digitalisierung ist, wo sinnvoll, grundsätzlich zu fördern. Eine zentrale digitale Fundstelle für amtliche Bekanntmachungen ist sicherlich hilfreich und begrüssenswert. Die Vernehmlassungsunterlagen lassen leider nicht erkennen, welche Ziele mit der Gesetzesänderung verfolgt werden. Das vom Regierungsrat beabsichtigte Modell der digitalen Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen führt zu einem Verlust der möglichen Kombination derselben mit privatrechtlichen Bekanntmachungen, redaktionellen Beiträgen und Inseraten, woraus kein Mehrwert resultiert und die Gestaltungsfreiheiten der Gemeinden eingeschränkt werden.

Der Regierungsrat streicht die Wahlfreiheit der Gemeinden mehrfach hervor, die sich jedoch auf die Wahl zwischen der Print- oder der online-Version beschränkt, jedoch die Kombination der beiden Formen ausschliesst, was nicht einzusehen ist, da damit realisierte Digitalisierungen rückgängig gemacht und indirekt verboten würden. Zentral ist, dass die amtlichen Publikationen kostenlos und für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar sind, was im digitalen Umfeld mit mehreren Möglichkeiten gewährleistet und flexibler ausgestaltet werden könnte. Zudem führt der Ausschluss einer digitalen Form, falls eine Gemeinde die Printversion weiterpflegen wollte, zur Verhinderung einer umfassenden Datenbasis im Internet, was sich kontraproduktiv und eben sogar die Digitalisierung behindernd auswirken würde. Die Gesetzesvorlage lässt neben der Flexibilität auch Übergangsbestimmungen vermissen.

Zu den redaktionellen Anpassungen ist nichts weiter beizufügen.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Direktion für Inneres und Justiz 

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