angle-left Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG)

Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG)

Für elektronische Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte sollen künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren.

Zudem sollen im Kanton Bern vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ermöglicht und die Ladenöffnungszeiten an Samstagen von 17 Uhr auf 18 Uhr ausgedehnt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe in die Vernehmlassung geschickt.

Gleichlange Spiesse für E-Zigaretten und Ladenöffnungszeiten

Der Gewerbeverband Berner KMU unterstützt in seiner Vernehmlassung die beiden geplanten Änderungen: Es ist richtig, dass E-Zigaretten in Zukunft den traditionellen Raucherwaren gleichgestellt werden und es ist höchste Zeit, dass mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten endlich erste Wettbewerbsnachteile reduziert werden.

» Medienmitteilung

 

Stellungnahme Berner KMU an die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern

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