angle-left Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)

Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)

Die Verordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) und ist ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Institutionen. Künftig werden die Leistungen direkt an die Menschen mit Behinderungen ausbezahlt. Damit erhalten sie die Möglichkeit, selbständig Angebote auszuwählen. Menschen mit Behinderungen erhalten mehr Autonomie, Selbstbestimmung und dadurch grössere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Folgende Ziele stehen im Vordergrund:

  • Jeder Mensch mit Behinderung erhält eine Gutsprache für eine gewisse Anzahl Leistungen, über die er oder sie frei verfügen kann. Die Finanzierung wird von einer Objekt- auf eine Subjektfinanzierung umgestellt.
  • Die Gutsprache basiert auf einer individuellen Bedarfsermittlung, welche die Bedürfnisse jedes Menschen mit Behinderung im Alltag berücksichtigt.
  • Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit.

Heute müssen Menschen mit Behinderungen ab einem gewissen Unterstützungsbedarf in einem Heim leben, damit der Alltag überhaupt bewältigbar bleibt. Mit dem neuen Gesetz können auch Menschen, die privat leben möchten, sich entsprechend unterstützen lassen (Assistenzleistungen beziehen).

Zusätzlich wird der Einsatz der finanziellen Mittel im Rahmen des Gesetzes durch verschiedene Massnahmen optimiert:

  • Dienstleistende und Institutionen werden heute meist pauschal entschädigt – künftig übernehmen sie mehr Eigenverantwortung und optimieren ihre Angebote.
  • Menschen, die privat leben, können einfacher Assistenzleistungen beziehen. Das autonome Leben in der eigenen Wohnung ist erheblich kostengünstiger als das Leben in einer Institution.
  • Die Betreuungsarbeit von Angehörigen wird heute nicht abgedeckt – künftig wird sie angemessen entschädigt.
  • Primärfinanzierungen auf nationaler Ebene (IV, Ergänzungsleistungen, etc.) werden heute zum Teil nicht komplett ausgeschöpft – dies wird mit dem neuen System der Fall sein.

Stellungnahme Berner KMU an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern

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