angle-left Änderung der Verfassung des Kantons Bern (Klimaschutz)

Änderung der Verfassung des Kantons Bern (Klimaschutz)

Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Ebenso soll er Massnahmen treffen, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Die Bau-, Verkehrs-, Energie- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) schickt dazu zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung.

In der Sommersession 2019 hat der Grosse Rat eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, die fordert, den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe in der Kantonsverfassung zu verankern. Er hat die Bau-, Verkehrs- und Energiekommission (BaK) mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Die Kommission schickt nun zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels bis am 15. Mai 2020 in die Vernehmlassung: Die erste Variante entspricht mit kleineren Anpassungen der eingereichten parlamentarischen Initiative. Die zweite Variante orientiert sich in der Formulierung an der Gletscher-Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde. Durch die Unterbreitung von zwei Varianten bietet die BaK den Vernehmlassungsteilnehmenden die Möglichkeit zur differenzierten Stellungnahme.

Wir empfehlen dem Grossen Rat den Antrag zu stellen, auf eine Ergänzung der Kantonsverfassung mit einem Artikel zum Klimaschutz zu verzichten.

Der geltende Artikel 31 der Kantonsverfassung verankert das Nachhaltigkeitsprinzip. «Die natürliche Umwelt ist für die gegenwärtigen und künftigen Generationen gesund zu erhalten». (Absatz 1, 1. Satz). «Die natürlichen Lebensgrundlagen dürfen nur soweit beansprucht werden, als ihre Erneuerungsfähigkeit und ihre Verfügbarkeit weiterhin gewährleistet bleiben» (Abs. 2). Gemäss den damaligen Erläuterungen im Vortrag der Verfassungskommission (Vortrag I, Seite 83) verpflichtet die Verfassung damit dazu, die Umwelt «sowohl auf kurze wie auch auf lange Sicht mit nachhaltiger Wirkung zu schützen». Unzweifelhaft sind damit nicht bloss kurzfristig schädliche oder gar giftige Emissionen gemeint, sondern auch die Vermeidung mittel- und langfristig schädlicher Treibhausgase. 

CO2 ist ein globales Problem, das global gelöst werden muss. Es ist nicht realistisch und kommt einer massiven Überschätzung der eigenen Möglichkeiten gleich, in einer Kantonsverfassung festschreiben zu wollen, wie stark der globale Temperaturanstieg maximal betragen darf. Das geltende Recht bietet ausreichende Grundlagen, um dem Motto «Global denken – Lokal handeln» auf kantonaler und kommunaler Ebene nachzuleben. Letztlich werden Regierung, Parlament und Volk entscheiden, was das in den einzelnen politischen Dossiers heissen soll.

» Medienmitteilung

 

Stellungnahme Berner KMU an die Parlamentsdienste des Grossen Rates 

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