angle-left Teilrevision Polizeigesetz vom 10.02.2019 (PolG)

Teilrevision Polizeigesetz vom 10.02.2019 (PolG)

Am 1. Januar 2020 trat das gesamterneuerte Polizeigesetz des Kantons Bern in Kraft. Es brachte unter anderem Neuerungen und Optimierungen in der Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Gemeinden, im Bereich der polizeilichen Vorermittlung und im Personalrecht der Kantonspolizei mit sich.

Revisionsbedarf ergibt sich vor allem im Bereich der polizeilichen Massnahmen. Dieser ist aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung fortlaufenden Veränderungen unterworfen. So soll die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern beim Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten vereinfacht werden, um rascher reagieren zu können. Ausserdem soll eine gesetzliche Grundlage für ein sogenanntes «Pre-Recording» bei auf dem Körper getragenen, beweissichernden Kameras geschaffen werden. Eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen ist auch bei der automatisierten Fahrzeugfahndung vorgesehen. Sie gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizei. Mit dieser Anpassung wird auf eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen innerhalb der Schweiz hingewirkt. Schliesslich setzt der Regierungsrat im Bereich der Videoüberwachung einen Auftrag des Grossen Rates um.

Mit der Teilrevision soll zudem eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz technischer Geräte für die Standortermittlung bei der polizeilichen Observation geschaffen werden. Das Bundesgericht hatte eine frühere Regelung des Kantons Bern aufgehoben. Die neue Regelung dient der effektiven und zweckmässigen Kriminalitätsbekämpfung. Dabei berücksichtigt sie sämtliche Anforderungen des Bundesgerichts, insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes. 

Eine weitere Änderung verbessert den Jugendschutz: Die Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol an Minderjährige steht damit unter Strafe, unabhängig, ob sie gewerblich oder durch Privatpersonen erfolgt. Diese indirekte Änderung des kantonalen Strafrechts schliesst eine Gesetzeslücke.

Die mit der Revision angestrebten gesetzlichen Anpassungen bezwecken im Wesentlichen eine effizientere Zusammenarbeit unter Behörden und den Einsatz modernerer Hilfsmittel. Die Revision hat zum Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, was grundsätzlich auch im Interesse des Gewerbes und der Volkswirtschaft insgesamt liegt. Im Besonderen haben die vorgeschlagenen Änderungen indes keine bzw. lediglich geringe Gewerberelevanz, weshalb wir auf eine detailliertere Stellungnahme verzichten.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern

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