angle-left Stimmrechtsalter 16

Stimmrechtsalter 16

Sollen Jugendliche im Kanton Bern schon mit 16 Jahren stimmen und wählen können? Der Regierungsrat stellt diese Frage im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion. Er erfüllt damit einen Auftrag des Grossen Rates. Eine Senkung des Stimmrechtsalters soll dazu beitragen, dass junge Menschen ihre politischen Rechte besser nutzen.

Im März 2020 hat der Grosse Rat eine Motion zur Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre überwiesen. Der Regierungsrat, welcher sich in seiner Motionsantwort gegen das Anliegen ausgesprochen hatte, wurde beauftragt, dazu dem Grossen Rat eine Vorlage zu einer entsprechenden Verfassungsänderung vorzulegen. Jugendliche sollen bereits ab dem 16. Lebensjahr auf Kantons- und Gemeindeebene stimmen und wählen können. Selber in ein politisches Amt sollen sie jedoch weiterhin erst ab dem 18. Lebensjahr gewählt werden können. Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken.

Gründe für und gegen eine Senkung
Während sich der Regierungsrat bei der Behandlung der Motion gegen das Stimmrechtsalter 16 positioniert hatte – dies nicht zuletzt mit Blick auf die überaus deutliche Ablehnung des Anliegens durch die Berner Stimmbevölkerung im November 2009 –, sprach sich das Parlament für eine Senkung aus.

Gemäss einer Mehrheit des Grossen Rats ist das Thema weiterhin aktuell und hat mit der Klimastreikbewegung an Aktualität gewonnen. Für eine Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre spricht, dass die Jugendlichen mit der Ausübung ihrer politischen Rechte direkt an die politische Bildung in der Volksschule anknüpfen können. Sie könnten so besser motiviert werden, ihre politischen Rechte auszuüben. Auch die demografische Entwicklung – die Bevölkerung im Rentenalter wird weiterwachsen – spricht für diesen Schritt.

Mit dem Start zur Vernehmlassung einer Verfassungsvorlage erfüllt der Regierungsrat den Auftrag des Grossen Rats, die Diskussion um das Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene neu zu lancieren.

Der Leitende Ausschuss des Gewerbeverbands Berner KMU empfiehlt, das Vorhaben zu einer weiteren Senkung des Stimmrechtsalters nicht weiterzuverfolgen.

Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat (Art. 14 ZGB). Es ist nach wie vor richtig, nicht nur das passive Wahlrecht (Möglichkeit, in ein Amt gewählt zu werden) sondern auch das aktive Stimm- und Wahlrecht an diese Bestimmung zu koppeln.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Staatskanzlei des Kantons Bern

» lesen