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Steuergesetzrevision 2021

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2021 will der Regierungsrat zwingende Vorgaben des Bundesrechts umsetzen sowie gleichzeitig die natürlichen Personen mit höheren Abzügen für die Kinderdrittbetreuung und die Versicherungsprämien um 53 Mio. Franken im Jahr entlasten. Im Zentrum der Revision steht die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz «STAF». Der Regierungsrat möchte die Ersatzmassnahmen aus der «STAF» möglichst wirkungsvoll ausgestalten, verzichtet dafür aktuell auf eine Senkung der Gewinnsteuern. Im Wissen um den Ausgang der STAF-Abstimmung und der aktualisierten Finanzlage plant der Regierungsrat nach den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, die Steuervorlage 2021 im Sommer 2019 allenfalls mit weiteren Massnahmen zu ergänzen oder rasch eine weitere, nachfolgende Steuergesetzrevision aufzustarten.

Dringend ist eine Anpassung der Steuern für juristische Personen, um weitere Abwanderungen von Firmen zu vermeiden.

Wie die Beispiele zeigen, sind die paar kleinen Akquisitionen von zugezogenen Firmen, oft noch mit langjährigen Steuererlässen, gegenüber den Wegzügen von langjährigen und erfolgreichen Firmen nicht zielführend. Der Kanton Bern soll unbedingt von einem Verwaltungskanton zu einem wirtschaftsfreundlichen Kanton wandeln, damit sind keinesfalls nur tiefe Steuern, sondern auch massvolle Gebühren, einfache Bewilligungsverfahren und keine restriktiven Energievorschriften zu prüfen.

Allein wenn keine Firma mehr in einen der Nachbarskantone zieht und damit die im Kanton Bern wohnhafte Belegschaft nicht mit dem Auto pendelt, würde eine deutlich höhere Verbesserung der Umwelt resultieren. Dies würde wesentlich mehr bewirken als eine auf ökologischer Argumentation beruhende Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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