angle-left In dubio pro populo: Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen

In dubio pro populo: Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen

Der Grosse Rat unterstützte am 3. September 2018 die parlamentarischen Initiative «In dubio pro populo: Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen» (285-2017) vorläufig. Die parlamentarische Initiative verlangt eine Umkehrung der Ausschlusswirkung des Eventualantrags gegenüber dem Volksvorschlag, um die «taktische» Verhinderung eines Volksvorschlags zu verunmöglichen. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) wurde mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt und gibt nun über ihre Arbeiten und die Ergebnisse ihrer Beratungen Auskunft.

Neben dem geltenden Recht legt die SAK drei Änderungsmöglichkeiten vor:

  • Die erste Variante entspricht der eingereichten parlamentarischen Initiative «In dubio pro populo: Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen» und verlangt eine Änderung des Artikels 63 der Berner Kantonsverfassung.
  • Die zweite Änderungsmöglichkeit «Qualifiziertes Mehr für den Eventualantrag» könnte auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Mit der ersten Änderungsmöglichkeit würde die «taktische» Anwendungsmöglichkeit des Eventualantrags ganz verhindert, mit der zweiten Änderungsmöglichkeit würde sie erschwert.
  • Die dritte Änderungsmöglichkeit würde die beiden Instrumente Eventualantrag und Volksvorschlag abschaffen.

Die SAK ersucht insbesondere um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Unterstützen Sie eine Änderung des geltenden Rechts zu obenerwähnter Thematik oder bevorzugen sie die jetzige Regelung?
  2. Wenn Sie zwischen den drei Änderungsmöglichkeiten auswählen müssten, für welche Variante würden Sie sich entscheiden?
  3. Oder würden Sie eine andere Änderungsmöglichkeit bevorzugen und wenn ja, welche?

Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung wurde die politische «Notbremse» Referendum mit konstruktiven Elementen ergänzt werden. Der bernische Verfassungsgeber wollte die Volksrechte gezielt ausbauen. Insbesondere wollte er dem Parlament die Möglichkeit geben, vorausschauend Varianten mit dem grundsätzlich fakultativen Referendum zu kombinieren. 

Zunächst war die Idee auf dem Tisch, Variantenabstimmungen zu ermöglichen. Der Prozess der Totalrevision selbst wurde mit einer solchen Variantenabstimmung in Gang gesetzt. In der Frage, ob dazu eigens ein Verfassungsrat konstituiert oder der Grosser Rat damit beauftragt werden soll, entschied sich eine Mehrheit für das ordentliche Parlament.

Aus der Variantenabstimmung wurde der Eventualantrag entwickelt. Hinzu kam der sog. Volksvorschlag. Das Berner Stimmvolk hat dieser Regelung 1993 in einer separaten Volksabstimmung ausdrücklich zugestimmt.

Die Bestimmung, dass ein Eventualantrag einen Volksvorschlag ausschliesst, wurde aus Rücksicht auf das Abstimmungsverfahren aufgenommen. Bereits bei zwei Alternativen zur Hauptvorlage (also ein Eventualantrag und ein Volksvorschlag) braucht es neben den drei Abstimmungsfragen drei Stichfragen. Stimmberechtigte müssen ihren Willen zweifelsfrei ausdrücken können. Deshalb braucht es die Stichfrage(n).

 

Stellungnahme Berner KMU an die Parlamentsdienste des Grossen Rates

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