angle-left Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB)

Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB)

Der Regierungsrat hat das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) zuhanden der Vernehmlassungspartner verabschiedet. Das Einführungsgesetz regelt den Beitritt des Kantons Bern zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 und ihre Einführung im Kanton Bern. Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das vom Bundesparlament im Juni 2019 einstimmig verabschiedet wurde. Die Revision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Aber sie verfolgt neben der Rechtsvereinheitlichung auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Das Beschaffungsverfahren und die Schwellenwerte bleiben grundsätzlich unverändert, aber viele Einzelheiten des Verfahrens werden angepasst.

Wir unterstützen die Ziele des vorgelegten Einführungsgesetzes.
Abweichend vom Entwurf des Regierungsrats plädieren wir für die Aufnahme einer Preisni-veau-Klausel analog zum Bundesrecht. Es ist die Hauptforderung unserer Stellungnahme, in dieser wichtigen Frage keine Differenz zum Bundesrecht zu schaffen (Harmonisierungsziel).
Ausdrücklich begrüssen werden wir die (in der IVöB enthaltenen) verschärften Anforderungen an die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleich-heit und des Umweltschutzes (inkl. der entsprechenden Inpflichtnahme von Subunternehmern).


» Medienmitteilung

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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