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Änderung des Notariatsgesetzes (NG)

Im Kanton Bern sollen Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Im Gegenzug sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf neu auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausüben können.

Heute legt der Regierungsrat einen Rahmentarif für die Höhe der Notariatsgebühren fest. Für öffentliche Urkunden mit einem Geschäftswert bemisst sich die Notariatsgebühr nach einem Staffeltarif mit Minimal-, Mittel- und Maximalgebühr. Mit einer Änderung des Notariatsgesetzes schlägt der Regierungsrat einen Systemwechsel vor. Neu soll der Zeitaufwand, der für eine Beurkundung sachlich notwendig ist, das Hauptkriterium für die Festlegung der Gebühren sein. Die Stundenansätze sollen nach Personalkategorien differenziert und innerhalb einer Bandbreite auf Stufe Verordnung festgelegt werden. Innerhalb der Bandbreite können die Notarinnen und Notare die Stundenansätze nach pflichtgemässem Ermessen festlegen.

Lockerung der Organisationsvorschriften
Parallel zu einer wettbewerbsorientierten Ausgestaltung der Gebühren sollen die Organisationsvorschriften für das Notariat gelockert werden. So sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf nicht nur freiberuflich, sondern auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder in Bürogemeinschaft mit anderen Berufen ausüben können. Weiter sollen sie auch Liegenschaften vermitteln können, sofern sie die nötigen Ausstandspflichten beachten.