angle-left Änderung des Notariatsgesetzes (NG)

Änderung des Notariatsgesetzes (NG)

Im Kanton Bern sollen Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Im Gegenzug sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf neu auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausüben können.

Heute legt der Regierungsrat einen Rahmentarif für die Höhe der Notariatsgebühren fest. Für öffentliche Urkunden mit einem Geschäftswert bemisst sich die Notariatsgebühr nach einem Staffeltarif mit Minimal-, Mittel- und Maximalgebühr. Mit einer Änderung des Notariatsgesetzes schlägt der Regierungsrat einen Systemwechsel vor. Neu soll der Zeitaufwand, der für eine Beurkundung sachlich notwendig ist, das Hauptkriterium für die Festlegung der Gebühren sein. Die Stundenansätze sollen nach Personalkategorien differenziert und innerhalb einer Bandbreite auf Stufe Verordnung festgelegt werden. Innerhalb der Bandbreite können die Notarinnen und Notare die Stundenansätze nach pflichtgemässem Ermessen festlegen.

Lockerung der Organisationsvorschriften
Parallel zu einer wettbewerbsorientierten Ausgestaltung der Gebühren sollen die Organisationsvorschriften für das Notariat gelockert werden. So sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf nicht nur freiberuflich, sondern auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder in Bürogemeinschaft mit anderen Berufen ausüben können. Weiter sollen sie auch Liegenschaften vermitteln können, sofern sie die nötigen Ausstandspflichten beachten.

Die vom Regierungsrat vorgelegte Teilrevision des Notariatsgesetzes und der daraus abgeleiteten Verordnung über die Notariatsgebühren (GebNV) sind in beinahe allen revidierten Bereichen nicht ausgereift und lassen die notwendige Sorgfalt sowie die Berücksichtigung von Abhängigkeiten und Wirkungen der Änderungen vermissen.

Daher ist das revidierte Notariatsgesetz als Ganzes abzulehnen, so auch die daraus abgeleitete GebNV. Sodann ist bei einer allfälligen Nachrevision auf den von keiner Seite politisch beantragten Systemwechsel der Gebührenordnung zu einem reinen Zeittarif mit unbekannten Konsequenzen zu verzichten.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern

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