angle-left Änderung des Gesundheitsgesetzes

Änderung des Gesundheitsgesetzes

Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) geht bis am 18. Dezember 2020 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die entsprechende Zustimmung erteilt. Im Vordergrund der Änderung stehen die erforderlichen Anpassungen an das neue Bundesrecht im Bereich der Gesundheitsberufe. Ausserdem werden diverse parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Dabei handelt es sich um den Bericht zum Postulat 045-2013 Steiner-Brütsch bezüglich einer Schaffung der Möglichkeit zur Durchführung von Inspektionen bei Gesundheitsfachpersonen und um eine Umsetzung der Motion 142-2016 der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates betreffend die Aufhebung von Fachkommissionen, hier des Sanitätskollegiums. Ferner werden verschiedene Vorschriften des Gesundheitsgesetzes aktualisiert.

Gegenstand

Die Kernpunkte der Revision sind:

  • Anpassung der Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes an die übergeordnete Bundesgesetzgebung im Bereich der Gesundheitsberufe;
  • Umsetzung von Empfehlungen des Regierungsrates zu parlamentarischen Vorstössen;
  • Aktualisierung verschiedener Vorschriften des Gesundheitsgesetzes (kantonalrechtlich geregelte Gesundheitsberufe; Frist für die Aufbewahrung von Behandlungsdokumentationen; Notfalldienst: Organisation, Ersatzabgabe, Verfahrensvorschriften);
  • Umsetzung eines parlamentarischen Vorstosses (Motion) im Bereich der Spitalversorgungsgesetzgebung (indirekte Änderung).

Wir haben zu den vorgeschlagenen Änderungen keine Einwände, soweit wir in unserer Stellungnahme nicht besondere Bemerkungen anbringen oder Anträge stellen.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern

» lesen