angle-left Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)

Die Reform der Ergänzungsleistungen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Um sie rechtzeitig im Kanton Bern umsetzen zu können, mussten die dafür notwendigen Bestimmungen in einer Dringlichkeitsverordnung – der Einführungsverordnung über die Umsetzung der EL-Reform – erlassen werden. Sie wird mit der vorliegenden Änderung des EG ELG durch ordentliches Recht abgelöst. Zudem ist die gesetzliche Grundlage für den Zugriff der Ausgleichskasse des Kantons Bern auf eine zentrale Personendatensammlung (GERES) anzupassen.

Stellungnahme Berner KMU an die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern

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