angle-left Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)

Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)

Am 31. März 2023 sind wir von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern eingeladen worden, zur Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Stellung zu nehmen. Die Konsultationsfrist dauert bis am 2. Juni 2023.

Mit dem Gesetz vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) wurden die Zuständigkeit für die Bewilligung und die Aufsicht über die sogenannten Tagesfamilien von der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) auf die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übertragen und für Tagesfamilienorganisationen (TFO) eine Bewilligungspflicht eingeführt. Der Gesetzgeber hat zudem festgelegt, dass die Bestimmungen zu Bewilligung und Aufsicht über TFO sowie zur Aufsicht über Tagesfamilien erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des SLG und somit ab 1. Januar 2024 gelten.

Mit der vorliegenden Teilrevision der FKJV sollen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen betreffend Bewilligung und Aufsicht im Bereich der Tagesfamilienbetreuung realisiert und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden. Ergänzend wird die vorliegende Teilrevision der FKJV auch dazu genutzt, gewissen seit Inkraftsetzung von SLG und FKJV gemachten Vollzugserfahrungen Rechnung zu tragen.

Stellungnahme Berner KMU an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern

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