angle-left Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV)

Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV)

Mit dieser Verordnungsänderung soll die vom Grossen Rat am 6. September 2018 im Rahmen der Beratung des Berichtes des Regierungsrates «Erfolgskontrolle FILAG» überwiesene Planungserklärung Saxer (FDP) umgesetzt werden. Die Planungserklärung verlangt, den seit 2012 geltenden Wert des harmonisierten Steuerertragsindexes (HEI) für den Vollzug der Mindestausstattung auf unter 86 zu senken. Der Schritt soll dazu beitragen, Gemeindefusionen zu fördern.

Die Finanzdirektion will dem Regierungsrat beantragen, den für den Vollzug der Mindestausstattung massgebenden harmonisierten Steuerertragsindex per 1. Januar 2020 von 86 auf 84 zu senken. Gemäss Simulationsrechnung der Finanzdirektion wird die Anpassung folgende Auswirkungen haben:

  • Der Gesamtbetrag der Mindestausstattung sinkt von 33,2 Millionen Franken um rund 9,1 Millionen Franken auf 24,1 Millionen Franken.
  • Die Anzahl der anspruchsberechtigten Gemeinden verringert sich von 163 auf 139 Gemeinden.
  • Bei keiner Gemeinde betragen die Mindereinnahmen mehr als 1 Steueranlagezehntel.
  • Die Vorlage hat für den Kanton in den Jahren 2020 ff. Minderausgaben von jährlich rund 9,1 Millionen Franken zur Folge.

Die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) dauert bis am 17. Mai 2019. Der Regierungsrat will die Änderung voraussichtlich anfangs Juli 2019 verabschieden.

Der Gewerbeverband Berner KMU befürwortet so begründet die vorgelegte Änderung der FILAV als sinnvoll und für den Kanton Bern notwendig.

Am 27. November 2017 haben wir im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Bericht über die Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) auf die Notwendigkeit hingewiesen, darauf zu achten, ob Gemeinden, die ihre Mittel optimiert und sparsam einsetzen, im Finanzausgleich entsprechend eine Verbesserung erzielen können. Der Finanzausgleich sollte den schwachen Gemeinden eine Stütze sein, ohne deren Bereitschaft zu lähmen, die Finanzsituation aus eigenen Mitteln zu verbessern. In diesem Sinne unterstützen wir die Stossrichtung der nun vorgelegten Verordnungsänderung.

Die Motion Saxer, um deren Umsetzung es vorliegend geht, hat das Ziel, finanzschwache Gemeinden zu einer Fusion zu drängen. Zahlungen mit strukturerhaltenden Wirkungen sollen wegfallen. Ob dieses Ziel so erreicht werden kann, ist fraglich, weil sich die potenziellen Fusionspartnerinnen (Nachbargemeinden) häufig in einer wirtschaftlich gleichen Situation befinden und deshalb ebenfalls nicht über mehr Mittel verfügen. Wo bereits heute eine sehr enge Zusammenarbeit besteht, sind Synergie- und Sparpotentiale weitgehend ausgeschöpft.

Positiv ist, dass eine Senkung der Mindestausstattung Anlass geben wird, die Funktionen und Leistungen der Gemeinden kritisch zu hinterfragen, namentlich zur Gewohnheit gewordene Leistungen, die über das absolut Nötige hinausgehen. Wenn die betroffenen Gemeinden an solchen Zusatzleistungen festhalten wollen, können sie dies mit einem entsprechendem Steuerfuss auch weiterhin finanzieren. Der Vorteil darin ist, dass nun die Stimmberechtigten der Gemeinde selbst die Notwendigkeit bestimmen.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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