angle-left Änderung der Kantonsverfassung und Gesetzesänderungen infolge des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier

Änderung der Kantonsverfassung und Gesetzesänderungen infolge des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2022 die Staatskanzlei beauftragt, den Entwurf zur Änderung der Kantonsverfassung und einiger bernischer Gesetze aufgrund des Wechsels von Moutier zum Kanton Jura in die Vernehmlassung zu schicken. Die Teilrevision umfasst folgende Kernpunkte:

  • In Artikel 84 der Kantonsverfassung wird künftig der Amtsbezirk Moutier nicht mehr erwähnt. Gleichzeitig wird der Begriff des Amtsbezirks aus der Kantonsverfassung, dem Organisationsgesetz und dem Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch gestrichen, da die Amtsbezirke ihre Eigenschaft als ordentliche Verwaltungsunterteilungen des Kantons sowie jegliche Rechtswirkung verloren haben.
  • Im Zusammenhang mit der Verlegung von kantonalen Verwaltungseinheiten von Moutier in andere Orte des Berner Juras oder nach Biel wird vorgeschlagen, die Betreibungs- und Konkursämter der Regionen Berner Jura und Seeland zusammenzulegen und den Sitz in den Berner Jura (Tavannes) zu legen, wobei sowohl für den Betreibungs- als auch für den Konkursbereich Schalter im Berner Jura und in Biel beibehalten werden.
  • Mit der Neuorganisation der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen im Berner Jura und in Biel im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier sollen auch die kantonale Zweisprachigkeit und die französischsprachige Komponente des Kantons Bern gestärkt werden. Der Regierungsrat will deshalb die Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Wirtschaftsstrategie des Berner Juras 2030 sowie die Tätigkeiten der neuen Stiftung «Fondation pour le rayonnement du Jura bernois» unterstützen. Er beantragt daher eine Änderung des Sonderstatutsgesetzes, um die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens durch den Kanton zu schaffen.
  • Die Neuorganisation der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen betrifft auch die Aufgaben und die Verwaltungsorganisation des Interregionalen Fortbildungszentrums (IFZ/CIP) in Tramelan. Bei dieser Gelegenheit soll im entsprechenden Gesetz die Regelung der Aufsicht über das IFZ modernisiert werden.

Der Gewerbeverband Berner KMU nimmt grossmehrheitlich zu den verschiedenen Änderungen keine Stellung. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass das weitere Umsetzen und Beibehalten der «Stratégie économique du Jura bernois 2030» sehr begrüsst wird. Auch wenn die Umsetzung dieser Strategie nicht im direkten Zusammenhang zum Kantonswechsel der Gemeinde Moutier steht, ist klar: Die Änderungen des Sonderstatutgesetzes ermöglichen eine langfristige Finanzierung und somit eine sinnvolle und nachhaltige Entwicklung des dezentralen Wirtschaftstandortes Berner Jura mit seinem gesamten Potenzial.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Staatskanzlei des Kantons Bern

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