angle-left Änderung der Bauverordnung (BauV-Änderung)

Änderung der Bauverordnung (BauV-Änderung)

Mit einer Anpassung der bernischen Baugesetzgebung soll das Verfahren für kommunale Pläne straffer und partnerschaftlicher gestaltet werden. Damit werden die Ende 2020 im «Kontaktgremium Planung» von der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) beschlossenen Massnahmen zur Optimierung der Verfahren für kommunale Pläne umgesetzt. Zudem wird mit der Vorlage der Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) angepasst, wie es die Motion 133-2019 verlangt. Die Anpassungen auf Gesetzes- und Dekretsstufe haben Änderungen in der Bauverordnung (BauV) zur Folge.

Wir haben festgestellt, dass die Anliegen, die mit dieser Verordnungsanpassung behandelt werden, nicht von grosser gewerbepolitischer Relevanz sind. Dennoch erlauben wir uns die folgenden zwei Hinweise:

  • Gewerbe, Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger sind interessiert an möglichst einfachen, pragmatischen, effizienten und raschen Verfahren. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung soll daher keine unverhältnismässig hohen, formellen Anforderungen an die Gemeinden stellen, welche die Ämterkonsultation selbst durchführen.
     
  • In der neuen BauV sind in Art. 99a einige Verweise auf SIA-Normen enthalten, die somit zu Bestandteilen der Verordnung werden. Die öffentlich-rechtlichen Erlasse haben öffentlich und kostenfrei verfügbar zu sein, so zumindest in der online-Version der systematischen Sammlung BSG des kantonalbernischen Rechts. Bei der SIA kosten die Normen je CHF 80.00. Sämtliche kantonalen Erlasse sollten kostenfrei einsehbar sein.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Amt für Gemeinden und Raumordnung

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