angle-left Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2021

Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2021

Volksabstimmung vom 26. September 2021

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
  • Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Kantonale Vorlage

  • Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)

Frontaler Angriff auf die KMU und den Mittelstand – NEIN zur 99%-Initiative:

Der Leitende Ausschuss von Berner KMU sagt einstimmig NEIN zur Juso-Volksinitiative. Für ihn ist sie mit ihrer unklaren Formulierung nicht durchdacht und zudem falsch konstruiert. Der Initiativtext definiert nicht, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen zu zählen sind. Gleichzeitig gibt der Initiativtext auch keinen Hinweis darauf, wie die zusätzlich erhobenen Steuergelder wieder verteilt werden sollen. Die geforderte Kapitalgewinnsteuer für alle würde bedeuten, dass auch Wertsteigerungen im Privatbesitz, die heute steuerfrei sind, künftig voll als Einkommen besteuert werden. Das heisst also, dass alle, die etwas Geld gespart haben oder eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben, von der 99%-Initiative getroffen werden. Wer ein Unternehmen führt, einen Bauernbetrieb besitzt oder auch an einem Startup-Unternehmen beteiligt ist, muss mit dieser Initiative mehr Steuern zahlen. Auch den KMU drohen massive Mehrbelastungen. Wenn Kapitaleinkommen höher besteuert werden, führt dies zu einer Verknappung der verfügbaren finanziellen Mittel im Unternehmen. Ein massiver  Kapitalabfluss wäre die Folge. Die Investitionsmöglichkeiten würden empfindlich eingeschränkt. Das hemmt Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen. Zudem würde es die Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben – die bereits heute eine grosse Herausforderung sind – zusätzlich erschweren, da in vielen Fällen über Jahrzehnte aufgebaute Firmensubstanz übertragen wird. In vielen Fällen übernimmt ein Kind als Nachfolger das Unternehmen, während die anderen Kinder im Rahmen der Erbteilung gleichmässig abgegolten werden müssen. Der von den Initianten vorgeschlagene Schwellenwert von 100‘000 Franken wird in solchen Fällen fast immer überschritten.

 

Nötige Massnahmen versus unnötige Abstimmung – Stimmfreigabe beim Klimaschutzartikel:

Innerhalb des Verbands werden je nach Interessenlage die Vor- und Nachteile die Verankerung des Klimaschutzartikels unterschiedlich gewichtet. Vor diesem Hintergrund hat der Leitende Ausschuss von Berner KMU Stimmfreigabe beschlossen. Er war sich einig, dass sich der Klimawandel auch in der Schweiz auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft auswirke und Massnahmen notwendig seien. In Anbetracht dessen, dass eine Bekämpfung des Klimawandels aber nur dann erfolgreich ist, wenn sie im Rahmen einer globalen, gemeinsamen Strategie erfolgt, dürfte sich die Relevanz kantonaler Massnahmen allerdings in gewissen Grenzen halten. Zudem ist der Klimaschutz in der geltenden Bernischen Kantonsverfassung bereits vollumfänglich enthalten.

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
    Abgelehnt mit 64.88 % Nein-Stimmen (Kanton Bern: 59.33 % Nein-Stimmen)
  • Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)
    Angenommen mit 64.10 % Ja-Stimmen (Kanton Bern: 65.16 % Ja-Stimmen)

Kantonale Vorlage

  • Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)
    Angenommen mit 63.9 % Ja-Stimmen