angle-left Abstimmungsvorlagen vom 18. Juni 2023

Abstimmungsvorlagen vom 18. Juni 2023

Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
  • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)
  • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

 

Kantonale Vorlage

  • Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen)
  • Volksinitiative "Für eine kantonale Elternzeit"

Die Bernische Gewerbekammer hat an ihrer Sitzung vom 8. Mai 2023 in Konolfingen zu den beiden kantonalen Vorlagen – der Einführung einer kantonalen Elternzeit und der Verwässerung der Schuldenbremse – einstimmig die NEIN-Parole beschlossen. Grossmehrheitlich NEIN sagt das Parlament von Berner KMU zum Klimaschutzgesetz und einstimmig JA zur OECD-Mindeststeuer.

Am 18. Juni 2023 stehen mit dem Klimaschutzgesetz, der OECD-Mindeststeuer, der kantonalen Elternzeit und der Schuldenbremse gleich vier gewerberelevante Vorlagen auf der Abstimmungsagenda. 

NEIN zur kantonalen Elternzeit – nicht finanzierbar und für KMU nicht organisierbar
Das Parlament von Berner KMU lehnt die links-grüne Initiative, welche 24 Wochen Elternzeit fordert, einstimmig ab. Referentin und FDP-Grossrätin Sandra Hess brachte es auf den Punkt: «Die Initiative lässt die Finanzierung komplett offen und die Mehrkosten bleiben unbekannt. Ein JA wäre für unsere KMU ein organisatorischer Albtraum und würde zudem den Fachkräftemangel akut verstärken. Rechnet man nämlich die geforderten 24 Wochen auf unsere Arbeitsplätze im Kanton Bern um, dann entspricht das sage und schreibe 5’300 Vollzeitstellen.»

NEIN zur Verwässerung der bewährten Schuldenbremse
Grossmehrheitlich NEIN sagt die Bernische Gewerbekammer KMU zur geplanten Verfassungsänderung. Der Kanton Bern verfügt heute sowohl über eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung als auch für die Investitionsrechnung. Beide Bestimmungen sind in den Jahren 2002 bzw. 2008 mit grossem Mehr vom Volk angenommen worden. Für Lars Guggisberg, Referent und Direktor Berner KMU, ist deshalb klar, dass am bewährten Modell nichts geändert werden soll. «Der Kanton Bern hat nach wie vor 8 Milliarden Franken Schulden und bis jetzt wurde das Investitionsbudget nie ausge-schöpft. Die rekordhohe Steuerbelastung erlaubt zudem keine Abkehr von der bewährten Praxis und wenn überhaupt sollen Überschüsse für die dringend nötigen Steuersenkungen verwendet werden.»

NEIN zum Klimaschutzgesetz – NEIN zum Stromfressergesetz
Ebenfalls ein grossmehrheitliches NEIN resultiert zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. Pro-Referent und glp-Nationalrat Jürg Grossen konnten die anwesenden Gewerbekammermitglieder nicht überzeugen: «Das pragmatische Gesetz will ohne neue Verbote schützen, was uns wichtig ist. Die Schweiz ist als Alpenland besonders stark vom Klimawandel betroffen und wir brauchen einen effektiven Klimaschutz. Kernelemente der Vorlage sind Investitionen und Innovati-onsförderung, von welchen das lokale Gewerbe und die KMU profitieren.» Genau das Gegenteil sei der Fall, konterte NEIN-Referentin und SVP-Nationalrätin Nadja Umbricht Pieren: «Die Zeche müsste einmal mehr das Gewerbe zahlen und der Zeitrahmen ist viel zu eng gesetzt. So profitieren z. B. nur Unternehmen, die bis 2029 entsprechende Fahrpläne ausgearbeitet haben, vom Förder-programm des Bundes. Obwohl wir heute schon zu wenig Strom haben, will das Gesetz ein faktisches Verbot von Heizöl, Gas, Diesel und Benzin. Das sind 60 Prozent unseres Energieverbrauchs; Heizen und Autofahren wären nur noch elektrisch möglich. Das heisst massiv mehr Strombedarf, eine noch höhere Abhängigkeit vom Ausland und tausende Franken Mehrkosten pro Haushalt im Jahr.»

JA zur OECD Mindeststeuer – Keine Steuergeschenke ans Ausland
Ein einstimmiges JA beschliesst die Bernische Gewerbekammer zur zweiten nationalen Vorlage, welche nach Beschluss der OECD-Mitgliedstaaten – darunter auch die Schweiz – die grossen, in-ternational tätigen Unternehmen in jedem Land weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuern will. «Ziel der Vorlage ist es, dass die grossen Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen und das Steuersubstrat bleibt hier. Der Bund rechnet mit bis zu 1,5 Milliarden Franken Mehreinnahmen jährlich, davon fliessen 25 % zum Bund, 75 % in die Kantone», argumentierte Referent und Die Mitte Nationalrat Lorenz Hess überzeugend.

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
    Angenommen mit 78.45 % Ja-Stimmen (Kanton Bern: 74.9 % Ja-Stimmen)
  • Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)
    Angenommen mit 59.07 % Ja-Stimmen (Kanton Bern: 58.5 % Ja-Stimmen)
  • Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
    Angenommen mit 61.94 % Ja-Stimmen (Kanton Bern: 62.2 % Ja-Stimmen)

 

Kantonale Vorlage

  • Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen)
    Angenommen mit 68.7 % Ja-Stimmen 
  • Volksinitiative "Für eine kantonale Elternzeit"
    Abgelehnt mit 66.5 % Nein-Stimmen