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Richtplananpassungen 2022

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf den Raum und die Umwelt. Wie die Raumentwicklung darauf reagieren kann, soll im kantonalen Richtplan aufgezeigt werden. Zudem sollen die Richtplaninhalte im Bereich der Mobilität aktualisiert werden. Dafür wurden sie umfassend überprüft und angepasst. Zu diesen und weiteren Aktualisierungen des Richtplans hat der Regierungsrat die öffentliche Vernehmlassung eröffnet.

Der Richtplan Kanton Bern trat nach einer grundsätzlichen Überprüfung aufgrund des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2016 in Kraft («Richtplan 2030»). Die Umsetzung läuft planmässig. Dies zeigt der Controllingbericht ‘22, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. In bestimmten Bereichen besteht aber Aktualisierungsbedarf. In den Richtplananpassungen ‘22 sollen fünf Strategiekapitel und 20 Massnahmen angepasst, acht Massnahmen neu in den Richtplan aufgenommen und sechs Massnahmen aus dem Richtplan gestrichen werden. Der Regierungsrat hat die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung zu diesen Richtplananpassungen nun gestartet.

Mit neuen Zielsetzungen und Massnahmen dem Klimawandel begegnen

Bisher war der Klimawandel vor allem als Herausforderung in den erläuternden Texten im kantonalen Richtplan erwähnt. Dies genügt nach Auffassung des Regierungsrats aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Themas nicht mehr. Im Rahmen des Richtplancontrollings ‘22 wurde der Richtplan deshalb systematisch auf dieses Thema hin geprüft: Im strategischen Teil wurden Zielsetzungen ergänzt und der Massnahmenteil aktualisiert. Zwei neue Massnahmen sollen in den Richtplan aufgenommen werden: «Klimagerechte Siedlungsstruktur fördern» und «Waldleistungen vor dem Hintergrund der Klimaveränderung sichern und nutzen».

Grundlage für weitere Planungen im Bereich Mobilität

In einem intensiven Prozess, der eng mit der Erarbeitung der aktualisierten Gesamtmobilitätsstrategie (GMS) des Kantons verbunden war, wurden die Strategien und Massnahmen im Bereich Verkehr und Mobilität grundsätzlich überprüft und neu strukturiert. Damit sollen sie besser mit der GMS und der Sachplanung des Bundes verknüpft werden. Zudem wurden die Inhalte auf das Wesentliche reduziert, klarer strukturiert und die Schnittstellen von Themen und Instrumenten besser hervorgehoben. Nach Auffassung des Regierungsrates bilden die neuen Richtplaninhalte eine gute Grundlage für die weiteren Planungen in diesem Bereich. Wie üblich beim periodischen Richtplancontrolling soll ausserdem die Liste der raumplanerisch abstimmungsbedürftigen Vorhaben des öffentlichen Verkehrs aktualisiert werden.

Das Gros der entworfenen Richtplanänderungen kann hingenommen werden. Die Massnahmenblätter A_01 und A_05 müssen präzisiert werden. Das Strategiekapitel C5 sowie die Massnahmenblätter C_14 und E_08 sollen im Sinne der Stellungnahme des KSE angepasst werden. Der Absatz 3 des Klimaartikels (Art. 31a, Abs. 3 der Verfassung des Kantons Bern) ist in den Inhalten Klima und Umsetzung KLEK einzubeziehen. Das grundsätzlich überarbeitete Strategiekapitel B ist nochmals grundsätzlich zu überarbeiten: Insbesondere sind die fehlenden Gedanken zur Energiemangellage und zur notwendigen Differenzierung zwischen (unabdingbarem) Wirtschaftsverkehr und motorisiertem Verkehr durch Privatpersonen zu studieren und einzupflegen, sowie der Richtplan von Kritik an geltenden Gesetzen zu befreien. Die Massnahmenblätter B_05 und B_08 müssen, nach eingehender objektindividueller Lösungssuche neu erarbeitet werden.
 

Stellungnahme Berner KMU an die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Amt für Gemeinden und Raumordnung

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