

Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) und des Wasserversorgungsgesetzes (WVG)

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Worum geht es?

Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG)
Der Abwasserfonds dient der Unterstützung von Massnahmen zur Kapazitätserweiterung oder zur Leistungssteigerung von Abwasserreinigungsanlagen. Dieser Fonds verfügt über zu grosse finanzielle Reserven, weshalb das Fondsvermögen abgebaut werden soll. Mit der vorliegenden Änderung soll daher die Abwasserabgabe gesenkt werden, welche die Betreiberinnen und Betreiber von öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen zu bezahlen haben. Das Ziel ist es, das Fondsvermögen langfristig auf einem tiefen Niveau zu stabilisieren.
Änderung des Wasserversorgungsgesetzes (WVG)
Mit Beiträgen aus dem Wasserfonds unterstützt der Kanton Investitionen in Wasserversorgungsanlagen. Der Fonds verfügt jedoch über zu wenig Mittel, um die Ausgaben zu decken. In den letzten Jahren übertrafen die Ausgaben die Einnahmen deutlich. Auch künftig ist mit Ausgaben zu rechnen, welche die Einnahmen klar übersteigen. Mit der bisherigen Regelung ist von einer systematischen Unterdeckung von 20 % auszugehen. Damit der Wasserfonds wieder auf eine gesunde Basis gestellt werden kann, sollen die Beiträge an die Wasserversorgungen mit der vorliegenden Änderung reduziert werden.

Stellungnahme Berner KMU

Berner KMU stimmt den beiden Vorlagen vorbehaltlos zu
Auswirkungen auf die Bevölkerung
Die Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) wird laut Vortrag Gebührensenkungen von 1 - 2 % ermöglichen. Demgegenüber wird die Änderung des Wasserversorgungsgesetzes (WVG) für die Mehrheit der Bevölkerung zu einer Erhöhung der Gebühren in der gleichen Grössenordnung führen. Für 15 % der Bevölkerung werden die Fondsbeiträge ganz wegfallen, was gemäss Vortrag zu Gebührenerhöhungen von rund 10 % führen werde. Da diese Wasserversorgungen im kantonalen Vergleich unterdurchschnittliche Kosten aufwiesen, sei diese Erhöhung zumutbar.
