Bernische Gewerbekammer

Die Bernische Gewerbekammer ist das Parlament unseres Verbandes. Die Zugehörigkeit zur Gewerbekammer erlaubt es den Mitgliedern, eng mit Berner KMU zusammenzuarbeiten sowie an Stellungnahmen und Parolenfassungen zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen, Referenden, Volksinitiativen usw. mitzuwirken.

Zusammensetzung der Bernischen Gewerbekammer

  • Die Präsidenten der Gewerbevereine, der Landesteilverbände und der Berufsverbände
  • Die Mitglieder des Leitenden Ausschusses
  • Die Ehrenmitglieder
  • Die Mitglieder der Interfraktionellen Gewerbegruppe des Grossen Rates
  • Die bernischen Mitglieder der Interfraktionellen Gewerbegruppe der Bundesversammlung, sofern sie Mitglied eines Gewerbevereins, Landesteil- oder Berufsverbandes sind

Die Bernische Gewerbekammer wird vom Leitenden Ausschuss nach Bedarf einberufen.

Der Bernischen Gewerbekammer stehen folgende Befugnisse zu:

  • Prüfung und Begutachtung von Fragen, die ihr vom Leitenden Ausschuss unterbreitet werden
  • Parolenausgabe zu Abstimmungsvorlagen, die vom Leitenden Ausschuss der Bernischen Gewerbekammer unterbreitet werden
  • Beschlussfassung über die Einleitung oder Unterstützung bzw. Bekämpfung kantonaler und eidgenössischer Referenden und Volksinitiativen
  • Beurteilung von Rekursen gegen vom Leitenden Ausschuss abgelehnte Aufnahmegesuche

Die Bernische Gewerbekammer fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder.